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Ihre externe AGG-Beschwerdestelle

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AGG-konform. Regelmäßig bei Ihnen im Haus. Für Organisationen in Berlin und Umgebung.

Seit 2006 verpflichtet §13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) jeden Arbeitgeber, eine Beschwerdestelle einzurichten – unabhängig von der Unternehmensgröße. Es gibt keine Ausnahme für kleine Betriebe.

In der Praxis scheitert das selten am Willen, sondern an drei Punkten:
 

Es fehlt die fachliche Expertise, um Beschwerden rechtssicher zu bearbeiten.
 

Interne Stellen sind zu nah dran. Wer sich bei der eigenen Führungskraft oder dem:der Kolleg:in aus HR beschwert, überlegt es sich zweimal.
 

Es fehlt schlicht die Kapazität, jemanden dafür freizustellen und fortzubilden.

 

Genau hier setze ich an: Vereinbaren Sie jetzt ein
kostenloses Erstgespräch!
 

Psychotherapiesitzung

Was ich für Sie übernehme

Analyse &
Aufbau

Ich prüfe Ihre bestehenden Strukturen, Betriebsvereinbarungen und Prozesse, benenne Lücken und baue mit Ihnen ein tragfähiges Beschwerdeverfahren auf – inklusive der internen Kommunikation, damit jede Person in der Organisation weiß, wohin sie sich wenden kann, denn auch dies ist Teil der AGG-Vorgaben.

Warum extern besser funktioniert

Externe Stellen werden nachweislich häufiger genutzt als interne. Der Grund ist einfach: Wer sich beschwert, fürchtet Konsequenzen. Diese Sorge fällt weg, wenn die Ansprechperson nicht Teil der Organisation ist.

Gleichzeitig reicht digitale Erreichbarkeit dafür nicht aus. Ich bin regelmäßig bei Ihnen im Haus, in festen Abständen, sichtbar und ansprechbar. Vertrauen entsteht über Präsenz, nicht über eine E-Mail-Adresse im Intranet.

Prävention &

Schulungen

Ich sensibilisiere für den Themenkomplex Diskriminierung, kläre Mitarbeitende und Führungskräfte auf über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des AGG, und ich mache die Strukturen des Diskriminierungsschutzes sichtbar. Denn eine Beschwerdestelle, die niemand kennt oder der niemand vertraut, erfüllt die gesetzliche Pflicht auf dem Papier, aber nicht in der Realität.

Für wen ich
arbeite

Ich arbeite für Unternehmen und Organisationen jeder Größe in und um Berlin, die die gesetzlichen Anforderungen ernst nehmen und den Diskriminierungsschutz laut AGG umsetzen wollen, aber keine eigene Stelle dafür schaffen wollen oder können. Wie umfangreich die Leistung ist und in welchem Rahmen sie umgesetzt wird, entscheiden Sie.

Beratung &
Fallbearbeitung

Ich baue Ihre AGG-Beschwerdestelle nach dem Zwei-Säulen-Prinzip auf: 
Für die niedrigschwellige Ansprache, wenn Mitarbeitende einfach nur reden möchten, ohne gleich ein formales Verfahren auszulösen. Und für das offizielle Beschwerdeverfahren nach dem AGG, wenn es das braucht.

Und wie sieht das
konkret aus?

Schritt 1 – Die Bestandsaufnahme
Ein klar umrissenes Einstiegspaket ohne laufende Bindung. Ich analysiere Ihre Situation und liefere Ihnen einen konkreten Maßnahmenplan. Danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.

 

Schritt 2 – Die laufende Betreuung
Ein festes monatliches Stundenkontingent, in dem ich als Ihre Beschwerdestelle und Ansprechperson zur Verfügung stehe. Planbar für Sie, verlässlich für Ihre Mitarbeitenden.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ist eine AGG-Beschwerdestelle wirklich Pflicht?
Ja. §13 AGG gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Beschäftigtenzahl.

 

Was passiert, wenn wir keine haben?
Fehlt die Beschwerdestelle, schwächt das die Position des Unternehmens erheblich, wenn es zu einer Auseinandersetzung oder zu einer Klage kommt. Der Arbeitgeber muss dann im Zuge der Beweislastumkehr (§22 AGG) darlegen, dass er seinen Schutzpflichten nachgekommen ist. Ohne eingerichtetes Beschwerdeverfahren und der Umsetzung weiterer Vorgaben, wie der in §12 AGG geregelten Präventionspflicht, wird das schwierig.

 

Kann die Beschwerdestelle überhaupt extern besetzt werden?
Ja, die Aufgabe kann an externe Dritte übertragen werden. Entscheidend ist, dass die Stelle im Unternehmen bekannt und tatsächlich erreichbar ist.

 

Wie läuft ein Beschwerdeverfahren ab?
Bei Eingang eines Beratungsgesuchs wird zeitnah ein Termin angesetzt, in dem der Sachverhalt zunächst geschildert wird. Im Rahmen des Zwei-Säulen-Prinzips wird im ersten Schritt geschaut, was die Wünsche der ratsuchenden Person sind und ob der Fall AGG-relevant ist. Hier geht es zunächst darum, die betroffene Person psychosozial aufzufangen, jegliche Gespräche unterliegen vollster Anonymität gegenüber Dritten. Sollte die ratsuchende Person eine Beschwerde im Sinne des AGG anstreben oder sollte eine strafrechtliche Relevanz vorliegen, wird die Beschwerde im zweiten Schritt eskaliert und es werden individuelle und angemessene Maßnahmen angesetzt. An dieser Stelle greift die Fürsorgepflicht: Der Arbeitgeber muss der Beschwerde nachgehen und die Diskriminierung ausgleichen oder beseitigen.

Erfährt die Geschäftsführung von jeder Beschwerde?
Nein, die Geschäftsführung erfährt erst etwas von der Beschwerde, wenn sie als AGG-relevant eingestuft wurde und eine Nachverfolgung durch die Geschäftsführung von der ratsuchenden Person ausdrücklich gewünscht wurde. Bis dahin unterliegen alle Gespräche strikter Anonymität. Trotzdem werden anonymisierte Daten in Form von regelmäßigen Berichten weitergegeben, allerdings lediglich Informationen zur Anzahl von Beratungsgesuchen und grobe Einordnungen zu wiederkehrenden Themen, damit strukturelle Maßnahmen abgeleitet werden können.

 

Was, wenn die AGG-Beschwerdestelle missbraucht wird?

Das passiert so gut wie nie. Den Schritt zu gehen, eine AGG-Beschwerde abzusetzen, ist für die meisten Menschen sehr herausfordernd und zieht in der Regel längere Prozesse bis hin zu Gerichtsverfahren nach sich. Wenn sich Menschen beschweren, ist aus meiner Erfahrung der Leidensdruck bereits so groß, dass die ratsuchenden Personen keinen anderen Ausweg sehen. Die Meldung bei einer AGG-Beschwerdestelle bringt hierbei oft eine große Erleichterung mit sich. Mitarbeitende nehmen diese Anlaufmöglichkeit als eine große Bereicherung und als Qualitätsmerkmal für ihre Organisation wahr.

 

Was, wenn die Zahl der Diskriminierungsfälle mit der Einrichtung der Stelle ansteigen?

Das ist ein gutes Zeichen! Menschen beschweren sich nur, wenn sie das Vertrauen in die Organisation haben, den Vorfällen wirklich nachzugehen. Ein Anstieg von Fallzahlen zeigt also: Die Strukturen funktionieren und Probleme können frühzeitig strukturell adressiert werden.

 

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